Nach $ 97 Niedersächsisches Schulgesetz wählt sich der Kreiselternrat einen Vorstand, der aus einem Vorsitzenden, einer oder einem stellvertretenden Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzenden besteht. Mit der konstituierenden Sitzung vom 15.11.2011 und der Nachwahl vom 15.12.2011 hat sich der Kreiselternrat seinen aktuellen fünfköpfigen Vorstand gewählt. Mit der Neuwahl des Kreistages stand auch die Nominierung der hinzuberufenen Mitglieder sowie seiner Stellvertreter für den Schulausschuss des Kreistages an. Die Wahlperiode für dieses Amt beträgt 5 Jahre. Im Weiteren sind alle Mitglieder im Kreiselternrat aufgeführt